Verhinderungspflege

Zeit für Erholung und Kraft tanken ihrer pflegenden Angehörigen.

Hilfe für pflegende Angehörige

Viele gehen häufig an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und opfern sich zunehmend für den Pflegebedürftigen auf. Dass darunter auch die eigene Gesundheit leidet, ist vielen Pflegepersonen kaum bewusst. Damit Ihre pflegenden Angehörigen auch Zeiten der Entlastung nutzen können, bieten wir die Möglichkeit der Verhinderungspflege an. Dafür gibt es zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse gem. § 39 SGB XI.

Voraussetzungen für Finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse gem. § 39 SGB XI

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
  • Verhinderungspflege ist jederzeit, auch ohne vorherigen Antrag möglich (Kostenerstattungsanspruch bei Vorkasse)
  • Soll die Rechnung direkt an die Pflegekasse gehen, dann ist ein vorheriger Kostenübernahmeantrag notwendig. Für die Beantragung bei der Pflegekasse sind wir gern behilflich
  • Auch wenn die Verhinderungspflege genutzt wird, bezieht die pflegende Person trotzdem die gewohnt vollen Leistungen.

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